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Das Programm
Die Abfangjäger-NachbeschaffungÖsterreich wurde mit der Unterzeichnung eines Kaufvertrages über 18 Flugzeugen der erste Exportkunde für das Eurofighter Programm.
Mehrere Ansätze zur Einleitung einer Nachbeschaffung waren in der Vergangenheit aus politischen Gründen zurückgestellt worden. Zum Ende der 90er Jahre hat sich die österreichische Bundesregierung in ihrem Regierungsübereinkommen zur "Nachbeschaffung der Luftraumüberwachungsflugzeuge auf der Grundlage der von der Bundesregierung in der XXI. GP getroffenen Beschlüsse" bekannt. Das österreichische Bundesheer hatte sich seit vielen Jahren auf diese Beschaffung gut vorbereitet und den Markt genauestens sondiert. Die Leistungsfähigkeit der Flugzeuge ist bestens bekannt. Spezialtests haben alle Schwächen und Stärken der möglichen Abfangjäger unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen in Österreich offen gelegt. Hierbei kam es nicht nur auf die fliegerischen Eigenschaften sondern vielmehr auf das Zusammenwirken des gesamten Systems an. Wie genau arbeitet das Radar, wie schnell können Bedrohungen jeglicher Art analysiert und Gegenmaßnahmen getroffen werden. Die für diese Prüfung verantwortlichen Abteilungen erarbeiteten ein sogenanntes Pflichtenheft, das die technischen Anforderungen an das System für eine gesicherte Luftraumüberwachung in Österreich definierte. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte wurden die zur Auswahl stehenden Fabrikate auf Lieferfähigkeit, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Wartung geprüft. Der neue Abfangjäger ist für einen Einsatz von 40 Jahren vorgesehen. Das Projekt umfasst nach der Beschlussfassung der österreichischen Bundesregierung von August 2002 (Hochwasserkatastrophe) 18 Flugzeuge. Stabilität und Verlässlichkeit in der Zulieferung von Ersatzteilen und in der Wartung von Verschleißteilen spielen somit in der Beurteilung eine sehr große Rolle. Nach diesen ersten Überprüfungen wurde zum Jahreswechsel 2000/2001 ein "Request for Information" (RFI) an folgende Flugzeughersteller geschickt:
Der österreichische Landesverteidigungsrat hat der Bundesregierung, insbesondere aber dem Verteidigungsminister, am 9. Juli 2001 empfohlen, ehestens verbindliche Angebote für die Nachfolge eines Luftraumüberwachungsflugzeuges einzuholen. Konform mit der politischen Willensbildung hat das Bundesministerium für Landesverteidigung die Realisierung der Drakennachfolge in Angriff genommen. Als erster Schritt war das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) herzustellen. Ein umfangreiches Konvolut über das Gesamtvorhaben war dem BMF Anfang Juli übermittelt worden. Die umfangreiche Dokumentation ist in der zweiten Augustwoche um weitere Unterlagen, wie einer Beschreibung des Leistungsgegenstands, einer Anschaffungs- und Betriebskostenkalkulation sowie um die Einsicht in die Leistungsbeschreibung, ergänzt worden. Am 14. September 2001 übermittelte das Finanzministerium das gegengezeichnete Dokument.
Die Bewertungskommission hatte dem österreichischen Verteidigungsminister seinerzeit mehrheitlich (4:1) empfohlen, den Auftrag an die Eurofighter GmbH zu vergeben. Am 2. Juli 2002 hat der Ministerrat auf Empfehlung des Verteidigungsministers beschlossen, den Eurofighter Typhoon als Luftraumüberwachungsflugzeug für Österreich zu beschaffen. Am 1. Juli 2003 haben daher nach einem Bericht an den Ministerrat Vertreter des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Vertreter der Eurofighter GmbH den Kaufvertrag über 18 Stück Eurofighter Typhoon unterzeichnet. Der Vertrag trat in vollem Umfang mit der Veröffentlichung des Budgetbegleitgesetzes am 22. August 2003 in Kraft. | |
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